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Volksenteignung mit System?


17. Mai 2010

 

Wegen der demographischen Entwicklung wird von sehr vielen Politikern der untaugliche Versuch unternommen, den Menschen in unserer Heimat die Schuld an dem permanenten Sinken des Rentenniveaus zuzuweisen.

Mit der Hilfe des so genannten

Nachhaltigkeitsgesetzes

wurde von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen die gesetzliche Grundlage verankert, dass kein automatischer fiskalischer Ausgleich der Rentenlücke zu erfolgen hat, in dem die wirtschaftliche Entwicklung und die Demographie in die Rentenformel mit aufgenommen wurde.

Somit wird den Menschen in unserer Heimat trotz unveränderter Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet, durch eine „staatlich geförderte“ private Altersvorsorge die Lücken zu schließen, um vermeintlich den Lebensstandard im Alter halten zu können.

Nach dem Grundgesetz wird das Privateigentum und im Bürgerlichen Gesetzbuch die Vererblichkeit nach dem freien Willen des Erblassers gewährleistet.

Mit der

Agenda 2010

wurde die steuerliche Förderung von Lebensversicherungen durch die Altersvorsorge durch „Riester“ und „Rürup“ ersetzt. Durch die umfänglichen, widersprüchlichen und unverständlichen Regelungen wird die Unvererblichkeit dieser Modelle in den Hintergrund gerückt.

Nach der völlig verdrehten rürupschen Logik sollen die frei werdenden Mittel im Todesfall zur Aufstockung anderer Altersvorsorgeverträge Verwendung finden.

Noch immer ist die Mehrheit davon überzeugt, dass im Todesfall das unverbrauchte

Riestervermögen

auf den Vater Staat übergeht und allen Bürgern zu Gute kommt, Dieses ist aber ein Trugschluss. Das Geld ist aber nicht wirklich weg sondern es bleibt einfach da, wo es immer war, bei den Gesellschaften und ihren Aktionären.

 

Aus berechtigter Angst vor der Altersarmut schließen viele Menschen deshalb eine Riesterrente ab, unwissend welche Folgen damit verbunden sein können.

Denn durch den Abschluss jedes Riestermodells

findet zunehmend ein Wechsel von verfügbaren Vermögen, wie zum Beispiel einem Sparbuch, Festgeldanlage oder einem Wohneigenheim, auf unverfügbares Vermögen statt.

Einmal angenommen, eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge ist nichts anderes als eine scheibenweise Auszahlung einer Kapitallebensversicherung, so nimmt die Nichtvererblichkeit im Todesfall einen grenzwertigen Regelungsbestandteil ein.

Die Angebote zur Riesterrente erwecken den Eindruck, als wären sie auf der Basis von Kapitaldeckung kalkuliert.

Die Verträge gelangen aber nur durch laufende Renten zur Auszahlung, in dem unverbrauchtes Versorgungskapital bei den Gesellschaften verbleibt.

Die Auflistung von fortschreitenden Kapitalwerten in den Berechungsunterlagen zur privaten Altersvorsorge ist bei Unvererblichkeit für alle Verbraucher somit irreführend.

Die Menschen in unserer Heimat werden mit dem Abschluss einer Riesterrente durch die teilweise Unvererblichkeit ihres angesammelten Vermögens faktisch enteignet.

Von Generation auf Generation

wird bei einem Abschluss einer Riesterrente aus

verfügbarem Einkommen und Vermögen zunehmend

unverfügbares Vermögen.

Dieser Prozess kumuliert sich über Generationen und wird recht bald zu gesellschafts- und sozialpolitischen Spannungen führen müssen.

Geradezu prekär ist es, dass selbst mit einer Verdoppelung der Zulagen das Modell Riester keine Lösung schafft, sondern sich hierdurch die Enteignungswelle sogar weiter verschärft

Denn alle Menschen in unserer Heimat sind gezwungen durch ihre Steuerzahlungen die Zulagen selbst zu finanzieren, wodurch das verfügbare Vermögen zu Lasten der unverfügbaren

Riestervermögen

immer weiter abnimmt.

Vermögen und Wohlstand

schaffen aber auch Ansprüche auf der politischen Ebene. Vermutlich zur Absenkung und Steuerbarkeit dieses Anspruchsniveau wollten die Mächtigen in Berlin das verfügbare Vermögen der so genannten „kleinen Leute“ so gering wie möglich halten.

 

Mit Wirkung vom 01. Januar 2006 wurde die Eigenheimzulage als „Steinrente“ des kleines Bürgers ersatzlos gestrichen und als untauglicher Ersatz die so genannte „Wohnriester“ rückwirkend zum 01. Januar 2008 eingeführt.

Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde begründet dem Hinweis, dass es sich um eine unberechtigte Subvention handeln würde.

Die Forderung nach einer Zulageregelung beim privaten Wohnungsbau durch

Bündnis 90 / Die Grünen

erfolgte zuvor unter dem Hinweis, dass durch die 7b - Abschreibung Besserverdienende günstiger gestellt würden.

Vermutlich wagte man es zum damaligen Zeitpunkt die beliebte und verständliche 7b - Abschreibung nicht sofort abzuschaffen.

Da mit einer „Steinrente“ aber verfügbares und vererbliches Vermögen geschaffen wurde, schaltete man zur planmäßigen Abschaffung zunächst die Eigenheimzulage zur Ablenkung dazwischen.

Die Unvererblichkeit von privaten Vermögenswerten schafft ein Klima aus Kälte, Unbehagen und Abhängigkeit.

Die Unvererblichkeit der Riesterrente ist somit eine weitere Facette der Umverteilung von verfügbarem Vermögen von unten nach oben und lässt die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffen.

Die Gefahr nimmt deshalb zu, dass im gleichen Maße das Selbstwertgefühl der Betroffenen abnimmt und die Möglichkeit der Einflussnahme von undemokratischen Gedankentum weiter zunimmt.

Ein Volk ohne verfügbares Vermögen

ist ein Volk ohne Perspektive.

Die Riesterrente scheint der gewollte Steuermechanismus dazu zu sein.

 

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Stand: 17.05.2010

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