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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 07. Juli 2009

 

 

Sind seriöse

Versicherungsberater oder Bankkaufleute

notorische, permanente Gesetzesbrecher?

 

Es war eigentlich - „wie gewohnt“ - wieder einmal eine äußerst schwere Geburt.

Über mehrere Monate hinweg wurde am neuen Gesetz zum Anlegerschutz angeblich „fleißig“ herum gewerkelt.

Am 03. Juli 2009 sollte das Gesetz endgültig verabschiedet werden, an dem kaum jemand ein gutes Haar lassen möchte.

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Bankberater oder andere Vermittler von so dargestellten Finanzprodukten künftig ausführlich protokollieren müssen, warum ein Bürger die Beratung wünschte sowie welche Vorstellungen geäußert wurde und warum der Berater bestimmte Finanzprodukte empfohlen hat.

Auch die Dauer der Beratung

soll demnächst festgehalten werden.

Das im Beisein des Bürgers erstellte Protokoll ist auszuhändigen und kann dann bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadensersatz als Beweismittel herangezogen werden.

Außerdem wird die Verjährung für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von bisher drei Jahre auf zehn Jahre verlängert und beginnt von dem Zeitpunkt, zu dem der Bürger von einer Schädigung Kenntnis erlangt.

Bei Abschluss eines Vertrages aufgrund einer telefonischen Beratung gilt außerdem ein Rücktrittsrecht von einer Woche, sofern das im Anschluss an das Gespräch zugeschickte Pflichtprotokoll unvollständig ist oder sogar verfälschte Darstellungen beinhaltet.

 

Doch die unermüdlichen Lobbyisten aus allen Interessensbereichen versuchten das neue Gesetz zu verhindern oder sehen wie einige Verbraucherschützer weiterhin Interessenkonflikte bei den Vermittlern.

Ohne jeden Zweifel wird der Druck

auf Banken und Versicherer erheblich erhöht.

Vermittler aus beiden Wirtschaftsbereichen müssen zukünftig deutlich genauer hinschauen, wem sie welches Produkt - wann und wie verkaufen.

Radikaler denkende Verbraucherschützer indes sehen das Gesetz weniger nützlich oder sinnvoll.

Zitat Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden - Württemberg:

„Das Gesetz ist ein richtiger Schritt,

aber nur ein ganz kleiner in die richtige Richtung“.

Zitat Ende.

Der vorgebliche Verbraucherschützer, der als so genannter

Produktmanager Finanzdienstleistungen

[ Eine Tätigkeitsbezeichnung wie sie oftmals bei Strukturvertrieben zu finden ist ],

bei der Verbraucherzentrale Baden - Württemberg unter Vertrag steht, glaubt nicht, dass die Gesprächsprotokolle viel ändern werden.

Zitat Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden - Württemberg:

„Schon jetzt müssen die Kunden doch jede Menge

Papier unterschreiben, aber die meisten lesen es gar nicht durch“.

Zitat Ende.

Gemäß der Darstellung von Nauhauser sei ein solches Verhalten verständlich, denn die Kunden wollen ihrem Berater einfach vertrauen können.

Genau dies sei aber, so der vorgebliche Verbraucherschützer, gar nicht möglich, da der Berater eben nicht in erster Linie Berater sondern lediglich profaner Verkäufer sei.

Zitat Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden - Württemberg:

„An manchen Produkten verdient er mehr, an andere weniger“.

Zitat Ende.

Offensichtlich zur Untermauerung seiner Extremargumentation hat der vermutlich völlig fehlgeleitete radikale Verbraucherschützer ein geschmackloses

Finanzhai - Video

erstellt oder erstellen lassen, das auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden - Württemberg oder auch auf youTube rege Verbreitung findet.

Mit offenem Schreiben vom 02. Juli 2009 hat der DRSB e.V. aufgrund der Beschwerden regelmäßiger DRSB - Leser den radikalen Verbraucherschützer auf das Schärfste gerügt.

Täglich erreichen den DRSB e.V. Informationen über die vermuteten wahren Absichten des fehlgeleiteten Verbraucherschützers. Ein DRSB - Spezial - Team ist bereits vor Ort und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Denn besonders deutsche Bürger mit jüdischem Glauben fühlen sich durch das

Nauhauser - Schmähvideo

aufs Gröbste verunglimpft und beschädigt. In diesem Punkt gibt es indes heftige Kritik von allen Seiten.

Versicherungsvermittler, Bankangestellte sowie Versicherungsmakler sehen ihre beruflichen Tätigkeiten durch den Schmutz gezogen und fühlen sich durch das

Nauhauser - Schmähvideo

in die Ecke der permanenten Gesetzesbrecher gedrängt. 

Generell glaubt keiner von ihnen, dass das

Nauhauser - Schmähvideo

ohne politische Schützenhilfe erstellt wurde. Stellvertretend für viele Stimmen aus dem Lager der direkt Betroffenen veröffentlichst der DRSB e.V. die E- mail von Fair – Makler

Eberhard Stopp

aus Rochlitz.

PDF
E-Mail von Fair–Makler Eberhard Stopp
bzgl. "Nauhauser - Schmähvideo"

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Genauso wie Eberhard Stopp sieht die Mehrheit der Bürger in dem

Nauhauser - Schmähvideo

eine strafbare Handlung nach §187 des Strafgesetzbuches.

Viele Stimmen sprechen  sogar von einer gezielten Volksverhetzung durch den radikalen Verbraucherschützer.

Eine jüdische Mitbürgerin forderte den Vorstandsvorsitzenden des DRSB e.V. auf

Zitat:

„Sorgen Sie dafür, dass diese

versteckte Art von Antisemitismus konsequent bekämpft wird.

Meine Unterstützung haben Sie dazu uneingeschränkt“.

Zitat Ende.

Der offensichtlich völlig fehlgeleitete radikale Verbraucherschützer

Niels Nauhauser

lässt indes an Professionalität mangeln. Bis heute liegt dem DRSB e.V. keine Stellungnahme oder gar eine reuige Entschuldigung vor.

Niels Nauhauser,

der sich als vermeintlicher Protagonist für eine Honorarberatung, vermutlich auf Kosten der Versicherungswirtschaft und der Finanzbranche einen Namen machen möchte, hat seine Glaubwürdigkeit und der aller Verbraucherschützer erneut nachhaltigen großen Schaden zugefügt.

 

Obwohl die britische Finanzaufsicht FSA plant, Fonds- und Versicherungsunternehmen zu verbieten, Provisionen an die Vermittler zu zahlen, beschäftigen sich in Deutschland nur wenige Betroffene mit dem Zukunftsthema.

Nach der Vorstellung der Briten soll eine Vergütung direkt zwischen Vermittler und Kunde ausgehandelt werden.

Dies wird man in England höchstwahrscheinlich bereits bis zum Jahr 2012 umgesetzt haben.

De facto bedeutet die Absicht der Briten, die Honorarberatung mit staatlicher Verordnung als Grundmodell in der Versicherungsvermittlung einzuführen.

 

Aber mit dem neuen Gesetz zum Anlegerschutz könnten

- nach der Ansicht einiger Juristen -

auch rückwirkend, für die vergangenen 30 Jahre, etliche Fälle von Falschberatungen neu aufgerollt werden, denn die Verjährungsfrist beschränkt sich nun nicht mehr nur auf drei Jahre.

Möglicherweise müssen rund 12 Millionen Riesterverträge auch unter die Lupe von Rechtsanwälten genommen werden.

Der DRSB e.V. rechnet in ganz Deutschland mit

„etlichen hunderttausend neuen Verfahren“.

 

 

             

 

DRSB

 

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Stand: 07.07.09

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