Schaden für den Mittelstand?
28. Oktober 2010
Der Wohlstand deutscher Bürger mit sicheren Sozialsystemen basierte nach dem zweiten Weltkrieg auf dem Modell der Sozialen Marktwirtschaft aus der Ära von Konrad Adenauer und Ludwig Erhard. Der Erfolg des deutschen Wirtschaftswunders als Garant des demokratischen Staates wurde dadurch ermöglicht, dass es jedem Bürger frei stand, ein Unternehmen zu gründen, sein Unternehmen später für Zwecke der Altersversorgung zu verkaufen, den Firmenwert an der Börse zu kapitalisieren oder von Generation zu Generation weiter zu vererben. Auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches [ HGB ], Bürgerlichen Gesetzbuches [ BGB ] und solider Steuergesetzgebung konnte jeder Unternehmer frei wählen, ob er eine Einzelfirma, Personengesellschaft [ OHG / KG ] oder eine Kapitalgesellschaft [ GmbH / AG ] gründen wollte.
Da die Steuergesetzgebung im Großen und Ganzen rechtsformneutral geregelt war, spielte es keine große Rolle, ob das Unternehmen personenbezogen oder kapitalbezogen ausgerichtet war. Dieser Motor der Wirtschaft kam jedoch mit dem Regierungsversuch von ROT / GRÜN schwer ins Straucheln. Bis zur Regierungsübernahme von ROT / GRÜN war Deutschland ein sicherer Hort für den Fortbestand und die Fortentwicklung des Mittelstandes. Wie der DRSB im Einzelnen berichtete, wurde mit einer Kette von Gesetzen
Unternehmensteuerreform 2001
[ so genanntes Heuschrecken - Einladungsgesetz ]
Publizitätspflicht von Unternehmensdaten im Internet
[ Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten
in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften ]
Arbeitnehmerentsendegesetz
[ Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ]
Erbschaftsteuerreform
[ faktischer Zwang zur Umsetzung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ]
dem Mittelstand und den Sozialsystemen der sichere Boden unter den Füßen entzogen. Die Steuervergünstigung für den Verkauf von Unternehmen aus Altersgründen in der Rechtsform von Einzelfirmen und Personengesellschaften wurde ersatzlos gestrichen [ Freibetrag, halber Steuersatz; §§ 16 und 34 des Einkommensteuergesetzes ].
Der Verwertungsgewinn aus dem Erwerb und Verkauf einer Kapitalgesellschaft wurde dagegen für Hedgefonds mit der
„Unternehmenssteuerreform“
steuerfrei gestellt. Der Körperschaftsteuersatz für Gewinne bei Kapitalgesellschaften wurden von 36% auf 15% reduziert, während die Besteuerung der laufenden Gewinne bei Personengesellschaften nahezu unverändert blieb. Die Unternehmenssteuerreform 2001 wurde von den Finanzministern der SPD [ Hans Eichel, Peer Steinbrück ] mit dem Hinweis auf internationale Standards gerechtfertigt. Deutschland ist der größte Nettozahler innerhalb der EU. Neue EU - Länder, wie zum Beispiel Polen als Empfängerland, können sich daher einen Steuersatz von 19 % locker erlauben. In den USA beträgt der Steuersatz für Kapitalgesellschaften dagegen durchschnittlich 42 %.
Welcher internationale Standard war demnach gemeint?
Nach den Überlegungen der Netzwerker in den Denkfabriken musste womöglich die Gesetzgebung für eine „optimale“ Unternehmensrechtsform so ausgerichtet werden, das „sinnvollerweise“ nur die Möglichkeit der Kapitalgesellschaft übrig blieb. Auf die Daten der Kapitalgesellschaften konnte man ab dem Kalenderjahr 2007 nunmehr beliebig zugreifen, denn für den Zwang zur Veröffentlichung der Unternehmensdaten im Internet fand man auch schnell die notwendige „plausible“ Begründung:
Haftungsbegrenzung.
Ausgewertete Branchen- und Unternehmensdaten von mittelständischen deutschen Unternehmen werden seitdem von Dienstleistungsunternehmen, vorwiegend mit Sitz in London, zu üppigen Kaufpreisen für potentielle Käufer angeboten, mit der möglichen Folge, dass der Freiwilligkeit eines Unternehmensverkaufes der faktische Zwang zum Unternehmensverkauf folgen kann, sobald bei „interessierten Kreisen“ ein Interesse an einem bestimmten Unternehmen geweckt wird. Müssen sich demnächst viele mittelständische Unternehmen ihrem „Schicksal“ beugen, wenn von Seiten der Banken wie aus heiterem Himmel Kredite nicht mehr verlängert werden?
In dem Gastbeitrag im Handelsblatt vom 05. Oktober 2010 unter dem Titel:
Schaden für den Mittelstand
fordert die Professorin Ann - Kristin Achleitner gesetzliche Regulierungen für private Beteiligungsfonds, weil wir angeblich in unserer Heimat über zu wenig privates Kapital für Neugründungen von Firmen verfügen. Ihr Vortrag, es könne immer mal wieder vorkommen, dass ein generelles Abgrasen in Heuschreckenmanier passiere, ist vermutlich eine Einwandvorwegnahme. Denn auch beim so genannten Private - Equity kann der mittelständische Unternehmer seine Entscheidungsfreiheit ebenso verlieren, wie bei einer Mezzanine - Finanzierung oder einem Hedgefonds. Es ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum zur Finanzierung des deutschen Mittelstandes ausländisches Kapital notwendig sein soll.
Welcher Einfluss womöglich die mehrjährige Tätigkeit von Ann - Kristin Achleitner bei der amerikanischen Unternehmensberatung McKinsey auf ihre Vorschläge nach einem geregelten Markt für private Beteiligungsfonds hatte, entzieht sich der Kenntnis des DRSB.
Aufgrund der ersten Anzeichen von Problemzonen bei gewerblichen Immobilienfonds sucht womöglich das Vorstandsmitglied der Allianz SE, Dr. Paul Achleitner, zuständig für Finanzen und Beteiligungen, für seine Tochtergesellschaft Allianz Globale Investors [ AGI ] nach neuen Geschäftsfeldern.
Ist ein solches „eheliches Zusammenwirken“
aus Forderung und Handlung ein reiner Zufall?
Nachdem sich einige Großbanken vom klassischen Bankgeschäft zurückgezogen hatten und sich auf das so genannte
Investment Banking
[ Volksmund: Zockerbuden ]
konzentrierten, fehlen zunehmend mittelständischen Unternehmen bei Banken Ansprechpartner für die Finanzierung zur Fortentwicklung ihrer Unternehmen. Hinzu kommt die Verknappung von Finanzmitteln wegen der US - Finanz- und Wirtschaftskrise. Aufgrund von Personaleinsparungen entscheidet heute anstelle von kompetenten Sachbearbeitern, die die Unternehmen früher jahrelang begleiteten, lediglich das Computerprogramm
„Basel II“
über die Kreditwürdigkeit der Unternehmen. Ein solches Szenario gefährdet mittelständische Unternehmen. Nach der Auffassung von Bundeskanzlerin Angela Merkel sind Banken gemäß des Sprachgebrauchs von McKinsey „systemrelevant“.
Diese einseitige Auslegung der
Systemrelevanz führt zum Dauer - Schaden für den Mittelstand.
================================================
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.