DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky • Hans - Josef Leiting
Düsseldorf, den 13. Mai 2009
Optimismus ist Mangel an Informationen
General Motors ist die alleinige Gesellschafterin der Adam Opel GmbH in Deutschland. Zur Absicherung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern, wie zum Beispiel Banken, steht es im Ermessen von GM, über die Vermögensgegenstände frei zu verfügen.
So könnte zum Beispiel GM die Geschäftsanteile an der Adam Opel GmbH zur Absicherung von Bankverbindlichkeiten verpfändet haben.
Die Adam Opel GmbH in Deutschland ist aber als Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person, die nur über ihre Organe Verfügungen über ihre eigenen Vermögensgegenstände treffen könnte.
Nach geltenden deutschem Recht ist es nicht möglich, dass General Motors direkt über Vermögensgegenstände der Adam Opel GmbH verfügen kann.
Die Kollegen von Bild.de titelten völlig zutreffend am 04. April 2009:
Zitat
Opel - Rettung immer unwahrscheinlicher
Auch Fabriken und Werksgelände von GM verpfändet
Zitat Ende.
Auch wenn „Datum“ und „Fußballergebnisse“ bei unseren Kollegen aus der Bildredaktion immer stimmen, muss man dieser Nachricht gezielt nachgehen.
Eine Verfügung des Gesellschafters GM über die Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaft Adam Opel GmbH würde rein steuerrechtlich betrachtet eine so genannte
verdeckte Gewinnausschüttung
auslösen.
Zu vermutlichen verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Adam Opel AG, in Bezug auf die Patentrechte, berichtete der DRSB e.V. bereits.
Die Geschäftsleitung sowie der Aufsichtsrat von der Adam Opel GmbH täten deshalb gut daran, die steuerauslösenden Sachverhalte „übersichtlich“ zu gestalten, um persönliche Haftungsrisiken zu begrenzen.
Denn ganz so überraschend, wie es die Bildzeitung darstellen möchte, kann die Verpfändung von Fabriken und Werksgelände der Adam Opel GmbH zugunsten von Gläubigern von GM nicht gewesen sein.
Für eine dingliche Absicherung ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung vorgesehen.
Hiervon erhalten das Amtsgericht und auch das Finanzamt automatisch eine beglaubigte Ausfertigung.
Des Weiteren stünde einer direkten Verfügung über Vermögensgegenstände in der Krise das so genannte
Anfechtungsgesetz
aus dem Kalenderjahr 1994 im Wege, obwohl zivilrechtlich eine Verpfändung von Vermögensgegenständen der Adam Opel GmbH zugunsten des Mutterkonzerns zunächst Wirksamkeit erlangen könnte, wenn diese von der deutschen Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsrat unterzeichnet wurde.
Vielleicht hilft die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Opelanern bei der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze. Denn frühzeitig wurde die Bundesjustizministerin vom DRSB e.V. gebeten zur Erhaltung der Arbeitsplätzen Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Auch für die Mächtigen in den USA wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Auf deutschem Boden gelten - nach wie vor - deutsche Gesetze und kein amerikanisches Recht.
Womöglich glauben die Akteure in Detroit, dass man sich mit der Unterstützung von den deutschen Atlantik - Netzwerkern erlauben könnte.
Zum Glück verfügen wir noch über zuverlässigen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland, zumindest glauben das noch die meisten deutschen Bürger.
Vielleicht sind die Akteure um Carl - Peter Forster diesmal aber, einen Schritt zu weit gegangen, denn ein namentlich nicht genanntes Mitglied der Bundesregierung sagte offensichtlich den Kollegen von der Bildzeitung:
„Opel ist nur eine Hülle.“
Wenn dem so sein sollte, dann sind die Zusagen von Barack Obama die er Angela Merkel auf dem G - 20 - Gipfel in London gegeben hat, reine Makulatur.
Wahrscheinlich wurde bereits eine Vorgehensweise mit den Amerikanern abgestimmt, so dass man mit der Hilfe der Medien der Bevölkerung diesen „Deal“ nur noch wirksam verkaufen muss.
Müssen für den „genialen Deal“
schon wieder die deutschen Steuerzahler bezahlen?
Wandern schon wieder weitere
Steuer - Milliarden völlig nutzlos in die USA?
Fehlgeleiteter Optimismus ist oftmals ein Mangel an Informationen, so dass man den gesamten Verlauf der Schmierenkomödie um die Adam Opel GmbH kritisch hinterfragen sollte.
Wurden 2005 die Übertragung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen präventiv vorbereitet?
Welche Schuld trifft den Aufsichtsratsvorsitzenden
Carl - Peter Forster?
Wer weiß, welche Überraschungseier man den schwer gebeutelten Opelanern noch präsentieren möchte?
DRSB
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für
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