DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky • Heinrich Sternemann • Hans - Josef Leiting
Düsseldorf, den 29. Januar 2010
Entmündigung
der aktuellen Rentenbezieher
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [ AGG ], dass umgangssprachlich oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird, stand am 29. Juni 2006 zur Abstimmung im deutschen Bundestag.
Die Parlamentarier von der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen stimmten damals geschlossen für diesen Gesetzentwurf.
Aus der CDU / CSU - Fraktion wurden 18 Nein - Stimmen gezählt und die FDP - Fraktion lehnte das AGG geschlossen ab.
Die neue Linksformation war wie immer zerrissen, so dass es Ablehnungen und Enthaltungen gab.
Ein anderes Verhalten war auch nicht zu erwarten.
Mit dem AGG wurden vier Vorgaben der EU zur Gleichbehandlung aus den Jahren 2000 bis 2004 in einem einheitlichen Gesetz umgesetzt, obwohl die Gleichbehandlung in
Artikel 3 des Grundgesetzes
bereits festgeschrieben ist.
Der Artikel 3 des Grundgesetzes bezog sich jedoch allein auf das Handeln des Staates. Durch das AGG sollte der Schutz vor Ungleichbehandlung auch auf den allgemeinen privaten Rechtsverkehr ausgeweitet werden.
Verboten
sind nach dem AGG Diskriminierungen aufgrund von:
Alter,
Behinderung,
ethnischer Herkunft,
Geschlecht,
Rasse,
Religion,
sexueller Identität
und
Weltanschauung.
Zur gezielten Bekämpfung von vorsätzlicher Diskriminierung wurde die
Antidiskriminierungsstelle
beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet.
Das AGG sieht vor, dass von Diskriminierung Betroffene sich zur Rechtsberatung und zur Vertretung vor Gericht an Verbände wenden können, die sich für die Interessen Benachteiligter einsetzen.
Doch wesentliche Bereiche der Diskriminierung, wie zum Beispiel
Diskriminierung auf Grund sozialer Herkunft oder Armut
werden von dem AGG weder behandelt noch erfasst.
Auch so genannte schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung sind im Gesetz nur äußerst schwammig oder gar nicht formuliert.
So ist es nicht weiter verwunderlich, dass dem DRSB e.V. täglich gezielte
Diskriminierungen
von aktuellen Rentenbeziehern zur Kenntnis gebracht werden. Bekanntlich lassen Sehkraft und Gehör mit zunehmendem Alter nach. Das Denken leidet aber in den meisten Fällen nicht darunter, so dass alte Menschen in unserer Heimat die auf sie einwirkenden
Diskriminierungen
voll wahrnehmen und zuordnen können.
Wer zum Beispiel bei Behörden oder Call - Centern informierend nachfragt, wird oftmals in übler hierarchischer Form „abgewimmelt“ oder mit seinem Anliegen „ignoriert“.
Quasi nach der Methode:
Was „DIESE ALTEN“ faseln,
ist sowieso vollkommen unverständlich.
Unser Sprachgebrauch zeigt aber die Wirklichkeit in unserer Heimat auf, denn der Sprachgebrauch schafft und erhärtet seit Jahren die Realität.
Aus vielen schriftlichen Schilderungen ist zu entnehmen, dass besonders viele aktuelle Rentenbezieher, die in Einrichtungen mit Betreuung wohnen [ so genannte Seniorenheime oder Altenwohnheime ] täglich sprachlichen Diskriminierungen ausgesetzt werden.
Häufig wird von Betreuern in allgemeinen Kommunikationen die so genannte
„sekundäre Babysprache“
eingesetzt [ siehe hierzu auch 04. Kalenderwoche „Dampf ablassen“ ], so dass für Außenstehende solche Unterhaltungen zwischen erwachsenen Personen und 2-jährigen Kleinkindern nicht mehr zu unterscheiden ist.
Aus dem Nachtisch wird dann schnell
„unser Puddileinchen“
und die Frage nach dem täglich Stuhlgang mutiert sehr oft zum
„dicken Häuflein“.
Akzeptieren die Betroffenen diesen diskriminierenden Sprachgebrauch, so werden blitzartig daraus
Dominanz- und Unterwerfungsriten,
so dass der Weg in die Alterssklaverei nur noch ein kleiner Schritt zu sein scheint.
Diese wissenschaftlich betrachtete
Überanpassung
ist der Beginn eines Teufelskreises für jeden alten Menschen in unserer Heimat.
Nach vorliegenden Informationen deuten die Protagonisten von
Bündnis 90 / Die Grünen
diese stark anwachsenden unhaltbaren Vorgänge aber lediglich als Zeichen von intellektueller Schwäche der älteren Menschen, die aus der Sicht dieser Politprofis keinerlei Verstöße gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
darstellen.
Die Schwerpunkte der so genannten „GRÜNEN“ Politik liegen bekanntlich auf anderen Gebieten, sonst hätte man auch auf die Einführung von Hartz IV, die nachgelagerte Besteuerung von Renten und auf die Riesterrente verzichtet.
Ob nun ältere Frau oder älterer Mann,
diskriminiert wird täglich in unserer Heimat in unterschiedlich starken Formen.
Das hat in den zurückliegenden zehn Jahren dazu geführt, dass ältere Menschen in unserer Heimat im Gespräch mit Jüngeren ganz gezielt bestimmte Themen wie zum Beispiel Technik, Medienereignisse oder Kommunikationssysteme vermeiden.
Diese Art der provozierten
Selbstabwertung
überfordert das seelische Gleichgewicht der Betroffenen derart, dass vermehrt gesundheitliche Probleme entstehen.
Genau an dieser Stelle beginnt der Skandal der
Entmündigung
von aktuellen Rentenbeziehern.
Langsamere und vorsichtige Bewegungen, graue Haare, Hörgeräte oder Brillen sind aber kein Zeichen dafür, dass man ältere Menschen wie lästige Sklaven behandeln kann.
Rund 20 Millionen aktuelle Rentenbezieher in unserer Heimat sind eine starke Mehrheit, auch wenn der ein oder andere immer schlechter hören und sehen kann.
Denn die Wortmächtigkeit und der gewachsene
Erfahrungsschatz eines alternden Gehirns
bieten im Internetzeitalter vollkommen neue Entfaltungschancen und wirtschaftliche wie auch politisch prosperierende Möglichkeiten.
Viele aktuelle Rentenbezieher trainieren bereits täglich ihr Gehirn im Internet und haben im Zusammenwirken mit einer guten Allgemeinbildung eine innovative andere Art des Selbstbewusstseins erlangt.
Es ist wissenschaftlich völlig unbestritten, dass die Sprache ein unerschöpflicher Schatz ist, der selbst im hohen Alter nicht versiegen muss.
Gemessen an dieser wissenschaftlichen Erkenntnis nehmen die Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [ AGG ] exponentiell zu und könnten recht bald schon deutsche Gerichte mit einer Flut von Klagen überfordern, denn anscheinend verhilft weder das Alter noch das AGG dazu, die Menschen in unserer Heimat gerechter zu beurteilen sowie zu behandeln.
SPD und Bündnis 90 / Die Grünen
haben mit ihrer verfehlten Gesetzgebung
[ Armutsagenda 2010 / Hartz IV / Riestermodelle ]
ein raues Klima geschaffen, dass sich in Gesprächen zwischen Menschen sehr schnell nicht die Kraft der Argumente, sondern immer häufiger das Recht des Stärkeren durchsetzt.
Das wird für die zukünftigen und aktuellen Rentenbezieher von existentieller Bedeutung sein.
Sie müssen es nur hörbar und erkennbar machen.
Denn ob zum Nachtisch das so genannte
„Puddileinchen“
geschmeckt hat oder das tägliche
„dicke Häuflein“.
das körperliche Wohlbefinden fördert, sagt nichts über die geistige Beweglichkeit, Leistungsfähigkeit und Zurechnungsfähigkeit von rund
20 Millionen aktuellen Rentenbeziehern
aus.
Aktuelle Rentenbezieher registrieren, wie man mit ihnen redet und ziehen ihre Schlüsse daraus.
DRSB
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