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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Christian Hindahl Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 12. Juli 2009

 

Das Wort am Sonntag

 

Die Arbeitslosenversicherung

Versicherungsleistungen oder Transferleistungen?

 

Noch vor wenigen Monaten hielten es die meisten Bürger für vollkommen unmöglich, dass umfangreiche Arbeitslosigkeit in der Banken- und Versicherungsbranche um sich greifen könnte, galten diese Branchen doch als äußerst konjunkturresistent.

Vermutlich aus einer unterschwelligen Arroganz heraus werden Arbeitslose gerne über einen Kamm geschert und pauschal in die Ecke von Sozialschmarotzern gestellt.

Noch vor der US - Finanzkrise glaubte man in der deutschen Bevölkerung nicht daran,  dass Arbeitslosigkeit alle Branchen schnell erreichen könnte.

Deshalb bitten besorgte und engagierte Bürger den DRSB e.V., über den eigentlichen Kern- und Kompetenzbereich hinaus, aus der

Initiative 20 / 70

die Lösungsansätze für ein zukunftsfestes System der Arbeitslosenversicherung erneut zu veröffentlichen.

Unter der Prämisse, dass sich Bürger wirtschaftlich rational und sinnvoll verhalten, muss das System der Arbeitslosenversicherung nach dem Leistungsprinzip so ausgerichtet sein, dass Arbeit sich lohnt und eine Arbeitslosenversicherung möglichst äußerst selten in Anspruch genommen werden muss.

Deshalb wird der harte, unbarmherzige Schnitt aus dem Wechsel des

Arbeitslosengeldes I [ ALG I ] auf das Arbeitslosengeld II [ ALG II ],

besser bekannt unter der Volksbezeichnung

Hartz IV“,

von immer mehr Betroffenen als unsozial und ungerecht empfunden.

Auch erkennen die Betroffenen, dass mit der Armutsagenda 2010 eigentlich nur knallharte neoliberale Ziele verfolgt werden, denn mit den untauglichen

rot / grünen Reformversuchen

ging auch die Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten einher.

Während man mit der Riesterrente die gesetzliche Rentenversicherung auf einen Höchstbeitrag von 20% deckelte, wurden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% im Kalenderjahr 2006 stufenweise auf 2,8 % im Kalenderjahr 2009 gesenkt.

Nur so ließ sich der brutale Einschnitt bei den Leistungen aus der

Arbeitslosenversicherung

noch rechnen.

Aktuell erhalten arbeitslose Bürger nach dem Fortfall von Arbeitslosengeld [ ALG I ] nur noch das ALG II [ Hartz - IV ] anstelle der ehemaligen

Arbeitslosenhilfe.

Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben, erhielten bis zum 31. Dezember 2004 57%, ansonsten wurden 53% des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt.

Der Leistungssatz beim ALG I beträgt dagegen 67% beziehungsweise 60% des

Nettoeinkommens

und wird nur noch für begrenzte Zeit von 12 Monaten bezahlt.

Ab dem 55. Lebensalter

verlängert sich die Laufzeit auf 18 Monate.

Gemäß den Vorschlägen des DRSB e.V. aus dem Kalenderjahr 1996 sollten nach dem Solidaritätsprinzip die Beitragsleistungen zur

Arbeitslosenversicherung

mit einem festen Prozentsatz berechnet werden.

Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung müssen aber nach dem Äquivalenzprinzip des DRSB - Vorschlages nach dem persönlichen Versicherungsverlauf eines Betroffenen berechnet und zeitlich unbegrenzt gewährt werden können.

Hierzu sieht die DRSB - Initiative 20 / 70 eine Bandbreite von 69% der Bemessungsgrundlage als Höchstförderung und 51% als Mindestförderung vor.

Denn der Einschnitt eines Nettoeinkommens um mehr als 50 % stellt somit eine

Sozialenteignung

dar.

Der Stand des persönlichen Punktekontos könnte sich nach dem individuellen Versicherungsverlauf sowie der Häufigkeit einer Inanspruchnahme richten.

Jeder Arbeitnehmer wird dadurch bemüht sein, den Stand des Punktekontos möglichst hoch zu halten, um bei einer echten Arbeitslosigkeit einen ausreichenden Zahlungsschutz zu genießen.

Nimmt ein Bürger die Arbeitslosenversicherung oft und für lange Zeit in Anspruch, verringert sich der Stand seines persönlichen Punktekontos.

Bei kontinuierlicher Beitragszahlung

kann das Punktekonto wieder ratierlich aufgefüllt werden.

Im 2. Jahr und in jedem weiteren Jahr einer Leistungsinanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung verringert sich das persönliche Punktekonto jeweils um 5 Prozentpunkte.

Jeder  Bürger erhält einen Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes zum Haushalt des Arbeitnehmers gehört.

Für jedes volle Jahr einer Beitragszahlung erhöht sich das persönliche Punktekonto wieder um einen Prozentpunkt.

Nach geltendem Recht besteht unabhängig von den bisher geleisteten

Versicherungsprämien und beitragspflichtigen  Versicherungszeiten

lediglich für 12 Monate ein Versicherungsschutz für alle Arbeitnehmer nach ALG I.

In einem Vergleich mit dem bestehenden Regelungen wird erkennbar, welches Stückwerk durch die Armutsagenda 2010 geschaffen wurde und wie ungerecht und willkürlich die Komponenten aus Beitragszahlungen und Leistungsumfang der Arbeitslosenversicherung aufeinander abgestimmt sind.

Nur Differenzierung kann Gerechtigkeit schaffen!

Die DRSB - Verlaufsformel

zur Berechnung des Arbeitslosengeldes nach dem

persönlichen Punktekonto

Im 1. Bezugsjahr

 

geleistete Beitragszahlungen


bis zu

05 Jahren

10 Jahren

15 Jahren

20 Jahren

25 Jahren

30 Jahren

bis zu 20 Jahren

59P   

 

 

 

 

 

21 bis 30 Jahre

59P

61P

63P

 

 

 

31 bis 40 Jahre

59P

61P

63P

65P

67P

 

ab 41 Jahre

59P

61P

63P

65P

67P

69P

 

Warum aber wurden die Weichen für die Armutsagenda 2010 bereits vor dem Kalenderjahr 1998 gestellt?

Am 26. Oktober 1998 veröffentliche die Berliner Zeitung Vorschläge zur Reform der Arbeitslosenversicherung.

Zitat auszugsweise Anfang:

Lafontaine

regte an, beim Arbeitslosengeld stärker das Kriterium der Bedürftigkeit anstelle des Versicherungsprinzips anzuwenden.

Dann würden Sozialleistungen staatlich gewährt und aus Steuermitteln gezahlt.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld entfiele. Auf diese Weise könnten die Gelder gezielt den wirklich Bedürftigen zukommen, argumentierte der SPD - Chef. Mitnahmeeffekte für Menschen, die das Geld nicht brauchten, würden vermieden. Lafontaine forderte SPD und Tarifpartner auf, über seinen „Modernisierungsgedanken“ nachzudenken.

Mit Schröder abgesprochen.

Der Parteichef habe seine Initiative kürzlich im SPD - Präsidium angedeutet und mit dem künftigen Kanzler Gerhard Schröder abgesprochen, verlautete aus der Umgebung Lafontaines.

Schröder war zunächst der einzige, der im verblüfften Publikum applaudierte.

Nach Angaben eines Mitarbeiters lautet Lafontaines Ziel, das Angebot und den Anreiz zur Aufnahme von regulären Arbeitsverhältnissen zu erhöhen.

Dies werde mit deutlich niedrigeren Sozialbeiträgen erreicht.

Zitat Ende.

Schießt deshalb die Linke nicht gegen die Armutsagenda 2010, weil ihr Spitzenkandidat

Oskar Lafontaine

daran maßgeblich mitwirkte?

Mit der

Armutsagenda 2010

wurde im Bereich der Arbeitslosenversicherung der Bestandsschutz für die Bürger ausgehebelt, die bereits jahrzehntelang in das System eingezahlt hatten.

Ein differenziertes System des Leistungsumfanges ermöglicht es dagegen allen Bürgern, sich auf Veränderungen in der Erwerbssituation einstellen zu können.

In einem differenzierten und persönlichen System stellen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dann auch echte

Versicherungsleistungen

und keine von den Politikern gerne so dargestellte Transferleistungen dar.

Die früher klare und eindeutige Aufgabenteilung zwischen den Arbeitsämtern und den Kommunen muss wieder hergestellt werden:

Arbeitsamt:

Arbeitsvermittlung

Arbeitsförderung

Abrechnungsstelle für Arbeitslosengeld.

Kommunen:

Existenzsicherung der Bürger.

Auch die unsägliche verfassungsrechtliche Debatte und das Zuständigkeitsgerangel zwischen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aus den Problemen der Mischverwaltung in den Jobcentern fände dadurch ein sofortiges Ende.

Dass bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit betroffene Bürger auf einen

Erinnerungswert

abgeschrieben und ins völlige soziale Abseits gestellt werden, nur dadurch konnten Gerhard Schröder und Joschka Fischer [ ROT / GRÜN ] die Lohnnebenkosten senken.

Seit der Einführung zeigt systembedingt die

Agenda 2010

die wahren Absichten die man mit ihr bis heute verfolgt.

Es ist deshalb an der Zeit, dass die

Agenda 2010

funktionsrelevant unter der realistischen Bezeichnung

Armutsagenda 2010

in die Geschichtsbücher eingeht.

Denn durch das Schönreden der Agenda 2010 sowie durch das Schönrechnen in den gefühllosen kalten Statistiken wird ein

Schönleben

der betroffenen Bürger nicht eintreten können, denn zugesagte und vereinbarte echte

Versicherungsleistungen

sind nun einmal keine verschleierten Transferleistungen.  

  

             

 

 

DRSB

 

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sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

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Stand: 12.07.09

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